Handwerkerbonus für Frostschäden
Der strenge Winter mit seinen kalten Temperaturen hat dem Baubestand in unserer Gegend ganz schön zugesetzt. Wenn ich in meiner Tätigkeit in der Region unterwegs bin fällt mir auf, dass zahlreiche Straßen, Wege, Außenanlagen und Gebäude von Frostschäden betroffen sind. Werden diese Schäden nicht unter dem Jahr saniert, kann es passieren, dass nach dem nächsten Winter schwerwiegende Sanierungen anstehen. Über das Jahr füllen sich frostbedingte Risse mit Schmutz und saugen Wasser auf. Bei der nächsten Frostperiode sprengt dieses Gemisch die Risse erheblich stärker als in diesem Winter. Die Schäden werden immer größer und deren Sanierung immer aufwändiger. Der Handwerkerbonus, der 2017 mit insgesamt 20 Mio. € dotiert ist, kann für Renovierungs- und Erhaltungsmaßnahmen beantragt werden. Als förderfähig gelten Arbeitsleistungen von befugten Unternehmen aus einer umfangreichen Liste von Gewerben, darunter auch das Baumeister - gewerbe. Ich empfehle Ihnen, möglichst bald aktiv zu werden, wenn Sie den Handwerkerbonus in Anspruch nehmen wollen, denn die Anträge können nur solange gestellt werden, bis der Topf geleert ist. Kommen SIE zu uns, wenn Sie bei Ihren Sanierungsarbeiten den Handwerkerbonus in Anspruch nehmen wollen. Wir erstellen ein Sanierungskonzept, legen ein Angebot und unterstützen SIE bei der Abwicklung von Förderungsangelegenheiten. Nicht nur beim Handwerkerbonus, sondern auch bei allen anderen Förderungen für Neubau, Umbau und Sanierungen.