Wer muss gewährleisten?

Tritt an einer Arbeit ein Mangel auf, so muss der ausführende Unternehmer diesen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beheben.

Tritt an einer Arbeit ein Mangel auf, so muss der ausführende Unternehmer diesen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beheben. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob dieser in- oder ausländisch ist. Sogar jeder Pfuscher müsste rein rechtlich gesehen für seine Arbeit gewährleisten, denn nach dem Gewährleistungsrecht ist auch er Unternehmer.

Wer für seine Arbeit gewähr leisten muss, sollte darauf bedacht sein, alle Arbeiten technisch richtig durchzuführen und auch nur mit Material in entsprechender Qualität zu verarbeiten. Sonst ist das Unternehmer-Leben kurz.

Leider kalkulieren viele Billiganbieter sogar mit der regelmäßigen Pleite, um allen Haftungen zu entgehen. So können sie kurzfristig mit schlechter Qualität viel Geld verdienen. Am Schluss steht der Kunde mit dem Mangel alleine da, ohne Gewährleistung. Das Durchsetzen von grenzüberschreitenden Gewährleistungs - ansprüchen ist ebenso schwierig, wie einen Gewährleistungs - anspruch gegen einen Pfuscher geltend zu machen. Meist bringt es außer Ärger nichts ein, wenn man hier versucht sein Recht zu bekommen - und es kostet viel Geld! Wer eine ordentliche Arbeit will sollte sich ein gestandenes, schon länger bekanntes Unternehmen auswählen. Diese haben bewiesen, dass für sie nicht der kurzfristige Gewinn zählt, sondern mängelfreie, nachhaltige Arbeit und zufriedene Kunden.

Rufen SIE uns an, wenn SIE ihre Arbeiten gerne ordentlich erledigt wissen wollen.

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